Faltrad

Faltrad Mitnahme in Zug

Das Beste über das Faltrad auf Bahnreisen gleich vorneweg:

In den Zügen der DB und S-Bahnen ist die Mitnahme eines Faltrads kostenfrei.

Bei der Deutschen Bahn und auch bei den S-Bahnen wird ein geklapptes, zusammengefaltetes Rad als Gepäckstück bewertet. Deshalb ist die Mitnahme geregelt wie bei normalem Handgepäck und ist in den Zügen der Deutschen Bahn kostenlos. Während die Fahrradmitnahme in ICE ansonsten verboten ist, können auch im ICE Falträder mitfahren.

Nur eines sollten Sie bei der Mitnahme des Faltrads im Zug immer beachten: das Fahrrad muss gefaltet sein und in einer Tragetasche!

Dann gilt es als Handgepäck. Ungefaltet ist das hübscheste Faltrad aus Bahn-Logik schlicht ein Fahrrad und kostet Aufpreis. Auch wenn es nicht in abgedeckt in einer Tragetasche ist sind manche Kontrolleure etwas penibel und wollen unter Umständen Aufpreis kassieren. Also lieber immer falten und einpacken. Dann kostet die Zug-Mitnahme Ihres Drahtesels auch nichts extra.

Neu im Ratgeber

Haben Sie das gewusst?
> Faltrad-Mitnahme im Zug kostenlos